Umfasst grundsätzlich alle Kinder und deren Familien, die unsere Einrichtung besuchen,
unabhängig von der Herkunft, Sprache, Kultur und Konfession.
Nach Absprache bieten wir die Möglichkeit, gem. §§ 53/54 SGB XII Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht zu betreuen.