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Integration

Herkunftsländer
Herkunftsländer

Umfasst grundsätzlich alle Kinder und deren Familien, die unsere Einrichtung besuchen,

unabhängig von der Herkunft, Sprache, Kultur und Konfession.

Nach Absprache bieten wir die Möglichkeit, gem. §§ 53/54 SGB XII Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht zu betreuen.